Allgemeine Geschäftsbedingungen der Finaservices AG
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in Form von Beratungs-, Treuhand- und Steuerdienstleistungen, Interims-Management, Erstellung von Gutachten und sonstigen Tätigkeiten der Finaservices AG für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist (insbesondere im Hinblick auf die Ausführung von gesetzlich vorgegebenen Prüfungstätigkeiten) oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des zwischen der Finaservices AG und dem Kunden geschlossenen Vertrags (Auftragsbestätigung).
2. Allgemeiner Inhalt des Vertrags
2.1 Gegenstand des Vertrags sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Finaservices AG auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann die Finaservices AG ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
2.2 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.
2.3 Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Bei sonstigen Arbeitsergebnissen ist die Verbindlichkeit in gleicher Weise in einem entsprechenden Abschlussschreiben festzuhalten. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher unverbindlich.
2.4 Für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-se unserer Leistungen sind wir nicht verantwortlich. Vorbehalten bleiben in allen Fällen die Schranken, die der Finaservices AG durch Gesetze, Verordnungen und Standesregeln des Treuhandverbandes auferlegt werden.
2.5 Die Finaservices AG kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter bedienen.
2.6 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars.
3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat ohne besondere Aufforderung recht-zeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind der Finaservices AG zukommen zu las-sen. Die Finaservices AG darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgten Anweisungen richtig und vollständig sind. Die Finaservices AG hat keine Pflicht, diese zu verifizieren oder zu bestätigen.
4. Informationsaustausch
4.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gel-ten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert die Finaservices AG nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
4.2 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat da-her in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
4.3 Die Finaservices AG kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, IT-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die Finaservices AG stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.
4.4 Die Parteien sind sich einig, dass beide, die Finaservices AG sowie der Kunde, bei der Bearbeitung von Personendaten der Zweck und Mittel selbst festlegen und entsprechend als eigenständige Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne tätig sind. Anfragen von betroffenen Personen oder von Behörden, die den Verantwortungsbereich der anderen Partei betreffen, werden an die andere Partei weitergeleitet. Die Parteien informieren einander unverzüglich über Sicherheitsverletzungen im Zusammenhang mit Datenbearbeitungen, die erkenn-bar den Verantwortungsbereich der anderen Partei betreffen. Ist eine Partei zur Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten darauf angewiesen, hat sie Anspruch auf zumutbare Unterstützung durch die andere Partei.
4.5 Der Kunde entbindet die bei der Finaservices AG angestellten Mitarbeiter von der Geheimhaltungspflicht gegenüber den übrigen bei der Finaservices AG angestellten Mitarbeitenden, damit eine unternehmensinterne Kommunikation innerhalb von Finaservices AG uneingeschränkt möglich ist.
5. Datenschutz
Bezüglich Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, welche auf der Homepage der Finaservices AG aufgeschaltet ist: www.finaservices.swiss
6. Schutz- und Nutzungsrechte
6.1 Sämtliche Rechte im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der Finaservices AG und dem Kunden aus-schliesslich der Finaservices AG zu.
6.2 Die Finaservices AG räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows, ein.
6.3 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen der-selben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Finaservices AG zulässig.
6.4 Der Kunde unterlässt es, die ihm von der Finaservices AG überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
6.5 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
7. Honorar und Auslagen
7.1 Die Finaservices AG legt ihre Honorare auf Ba-sis der Stundenansätze gemäss Funktionsstufe und Schwierigkeitsgrad fest.
7.2 Spesen und sonstige Auslagen (z.B. für Kopien, Porti) sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Kunden zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt, sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend vereinbart. Bedient sich die Finaservices AG zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu be-gleichen und Finaservices AG von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.
7.3 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und sonstige An-gaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
7.4 Die Finaservices AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen so-wie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
7.5 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 20 Tagen auf das von Finaservices AG angegebene Konto zu zahlen.
8. Risiko & Haftung
Die Finaservices AG übt ihre Tätigkeit ausschliesslich auf das Risiko des Kunden aus. Die Finaservices AG steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein. Die Finaservices AG haftet nur für eine absichtliche oder grobfahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Das festgelegte Honorar ist zu mindern, wenn die Finaservices AG den Auftrag unsorgfältig ausgeführt hat.
9. Gewährleistung
Wurde die Herstellung eines Werks im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die Finaservices AG. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 8.
10. Auflösung des Vertrags und deren Folgen
10.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
10.2 Bei der ordentlichen Kündigung des Vertrags hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwands und der jeweils geltenden Stundenansätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Zudem ist die Finaservices AG vom Kunden völlig schadlos zu halten.
11. Allgemeines
11.1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
11.2 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Ort des Hauptsitzes der Finaservices AG zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.
Hergiswil NW/Zug/Zürich, 1. September 2023
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